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Für Kommunen

Grünflächen, die nicht nach Aufwand aussehen.

Kommunen sind neben Privatkunden und Senioren eine der drei Gruppen, für die wir arbeiten. Diese Seite sagt, was davon realistisch ist — und was nicht.

Landkreis Hof

Grünflächenpflege für Gemeinden: ein Landkreis mit vier Naturräumen.

Der Landkreis Hof besteht aus 27 Gemeinden — neun Städte, fünf Märkte und dreizehn weitere Gemeinden — mit zusammen rund 91.600 Einwohnern auf 892,5 Quadratkilometern. Vier Naturräume treffen hier aufeinander: der Frankenwald im Nordwesten, das Bayerische Vogtland im Osten, das Fichtelgebirge im Süden und in der Mitte die Münchberger Gneisplatte. Die Höhen reichen von rund 400 Metern in den Flusstälern bis auf 877 Meter am Großen Waldstein in der Gemeinde Zell im Fichtelgebirge; im Frankenwald ist der Döbraberg mit 794,6 Metern der höchste Berg.

Für kommunale Grünflächen heißt das ganz konkret: In einer Gemeinde wie Sparneck auf 563 Metern oder Zell im Fichtelgebirge auf 623 Metern läuft ein Mähplan anders als in einer Talgemeinde. Der Aufwuchs setzt später ein, dafür fällt in den Höhenlagen deutlich mehr Niederschlag — im Wuchsbezirk Frankenwald sind es im Mittel rund 980 Millimeter im Jahr. Wer den Rhythmus vom Vorjahr einfach übernimmt, mäht entweder zu früh in nasses Gelände oder zu spät in Kniehöhe.

Unser Betriebssitz liegt in Stammbach, also mitten in diesem Gebiet. Von hier aus sind die Gemeinden der Münchberger Hochfläche und des südlichen Frankenwalds in kurzer Zeit erreichbar — und das ist bei laufender Grünpflege der Punkt, der über die Zuverlässigkeit entscheidet.

Ehrlich gesagt

Was ein Ein-Mann-Betrieb übernehmen kann — und was nicht.

Gartenpflege Wunderlich ist kein Unternehmen mit Kolonnen und Fuhrpark. Es ist ein ausgebildeter Landschaftsgärtner mit der Ausrüstung, die zu dieser Größe passt. Das ist keine Bescheidenheitsformel, sondern eine Angabe, die vor einer Vergabe wichtiger ist als jedes Versprechen: Wer eine komplette Stadtgrünpflege mit Winterdienst und Rufbereitschaft ausschreibt, ist bei uns falsch.

Was gut passt, sind abgegrenzte Flächen und Lose in überschaubarer Größe: die Grünanlage am Ortseingang, der Bereich um das Gemeindehaus, Rasen- und Wiesenflächen an Wegen und Plätzen, Hecken und Sträucher entlang öffentlicher Flächen, Beete, die zweimal im Jahr durchgearbeitet werden müssen, Gehölze, die zum Gehweg hin ein Lichtprofil brauchen.

Und was besonders gut passt, ist der Fall, in dem ein Bauhof im Frühjahr oder Herbst nicht hinterherkommt. Dann geht es nicht um einen Dauerauftrag, sondern um zwei Wochen, in denen jemand die Spitze abarbeitet — sauber, ohne Einarbeitung und mit eigener Abfuhr.

  • Rasen- und Wiesenflächen mit fester Frequenz
  • Hecken und Sträucher an öffentlichen Flächen
  • Beete und Pflanzflächen zweimal im Jahr
  • Gehölzschnitt und Lichtprofil an Gehwegen

Rahmen

Schonzeiten, die für kommunale Flächen genauso gelten.

§ 39 Abs. 5 BNatSchG verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September das Abschneiden, Auf-den-Stock-Setzen und Beseitigen von Hecken, lebenden Zäunen und Gebüschen. Ausgenommen sind unter anderem behördlich angeordnete Maßnahmen und Arbeiten, die im öffentlichen Interesse notwendig sind, insbesondere zur Verkehrssicherheit. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben ohnehin zulässig.

In Bayern kommt Art. 16 BayNatSchG dazu, der Hecken, Feldgehölze und Ufergehölze in der freien Natur ganzjährig schützt und die erhaltende Pflege auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar begrenzt — mit ausdrücklicher Ausnahme für Maßnahmen zur Verkehrssicherheit öffentlicher Wege und zur Gewässerunterhaltung. Ebenfalls dort geregelt: der fünf Meter breite Gewässerrandstreifen und der Schutz von Alleen an öffentlichen und privaten Verkehrsflächen.

Wir planen Aufträge von vornherein entlang dieser Fristen, statt sie hinterher als Problem zu melden. Wenn ein Rückschnitt aus Verkehrssicherungsgründen nicht warten kann, halten wir das schriftlich fest — das ist die Unterlage, die im Zweifel gebraucht wird.

Zusammenarbeit

Wie kommunale Grünpflege in dieser Region organisiert ist.

Im Landkreis Hof gibt es einen eigenen Landschaftspflegeverband, in dem Kommunen, der Landkreis, Landwirte und Verbände zusammenarbeiten. Seine Maßnahmen setzt er ausdrücklich über Vereinbarungen mit Landwirten und Auftragnehmern um; das Leistungsspektrum reicht von Biotoppflege über Baumpflege bis zur Anlage von Streuobstwiesen und Hecken. Seit 1992 sind darüber rund siebzig Kilometer Alleen gepflanzt worden.

Der Landkreis selbst wickelt Vergaben über eine elektronische Vergabeplattform ab, deren Nutzung für Bieter grundsätzlich gebührenfrei ist. Die Stadt Hof unterhält für ihre Flächen ein eigenes Sachgebiet Grünflächen mit den Bereichen Friedhöfe, Stadtgrün, Parks und Gärten sowie Bäume in der Stadt — dort läuft vieles über eigenes Personal.

Für kleinere Gemeinden ist die Lage anders. Dort sitzt selten eine eigene Grünplanung, und die Frage ist meistens nicht, ob vergeben wird, sondern an wen man sich überhaupt wendet. Ein Anruf klärt schneller, ob wir zu einer Fläche passen, als jede Broschüre.

Leistungsbild

Was wir für kommunale Flächen übernehmen.

Dieselben Leistungen wie im Privatgarten, nur mit anderen Flächen und anderen Fristen.

Häufige Fragen

Was Gemeinden vorher wissen wollen.

Können Sie die komplette Grünpflege einer Gemeinde übernehmen?

In der Regel nicht. Gartenpflege Wunderlich ist ein Ein-Mann-Betrieb mit einem ausgebildeten Landschaftsgärtner. Für abgegrenzte Flächen, einzelne Lose und Spitzenabdeckung im Frühjahr und Herbst passt das gut; für eine komplette Stadtgrünpflege mit Rufbereitschaft und Winterdienst brauchen Sie einen größeren Anbieter. Wir sagen das lieber vorher als nach der Zuschlagserteilung.

Dürfen Sie Hecken an öffentlichen Wegen auch im Sommer schneiden?

Schonende Form- und Pflegeschnitte sind nach § 39 Abs. 5 BNatSchG ganzjährig zulässig. Für Maßnahmen, die der Verkehrssicherheit öffentlicher Wege dienen, sieht auch Art. 16 BayNatSchG ausdrücklich eine Ausnahme vor. Einen starken Rückschnitt planen wir trotzdem in das Fenster vom 1. Oktober bis Ende Februar — und wenn er aus Sicherheitsgründen früher sein muss, halten wir den Grund schriftlich fest.

In welchen Gemeinden sind Sie unterwegs?

Vom Sitz in Stammbach aus regelmäßig auf der Münchberger Hochfläche und im südlichen Frankenwald: Münchberg, Helmbrechts, Sparneck, Zell im Fichtelgebirge, Schwarzenbach am Wald, Naila und Hof im Landkreis Hof, dazu Marktleugast, Kupferberg, Presseck und Kulmbach im Landkreis Kulmbach sowie Gefrees und Bad Berneck im Landkreis Bayreuth.

Übernehmen Sie auch Friedhofsflächen?

Grünpflege auf Friedhofsflächen ja — Rasen, Hecken, Gehölze, Beetflächen. Das ist dieselbe Arbeit wie in einer Grünanlage, nur mit mehr Rücksicht auf das Umfeld. Grabpflege im Sinne einer dauerhaften Betreuung einzelner Grabstellen gehört nicht zu unserem Angebot.

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Einzelne Orte im Detail.

Für mehrere Gemeinden im Einsatzgebiet gibt es eigene Seiten mit dem, was dort typischerweise ansteht.

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